Laudatio für Fatima Ahmed Ibrahim
Prof. Dr. Ulrike Freitag
Sehr verehrte Frau Ibrahim, sehr verehrter Herr Bushnaq, meine sehr verehrten Damen und Herren,
es ist eine besondere Ehre, heute mit Ihnen die Verleihung des Ibn Rushd Preises für freies Denken an Frau Fatima Ahmed Ibrahim zu feiern. Es freut mich außerordentlich, die Preisträgerin, die gegenwärtig Abgeordnete im sudanesischen Parlament ist, hier in Berlin begrüßen zu dürfen. Mit ihr würdigt der Ibn Rushd Fund eine in ganz besonderer Weise politisch engagierte Frau, die sich nicht nur für die Gleichberechtigung von Frauen, sondern auch für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt hat, und dies nicht nicht nur im Sudan, sondern auch weit darüber hinaus. Es ist leider für die politische Entwicklung muslimischer Staaten in der Moderne nicht ungewöhnlich, dass ein solcher Einsatz, wie im Fall von Frau Ibrahim, mit hohen persönlichen Kosten verbunden war. Die Bedeutung dieses Einsatzes betont auch der gerade erschienene Arab Human Development Report, der auf die dramatischen Konsequenzen der Benachteiligung von Frauen in der arabischen Welt hinweist.
Frau Ibrahim begann ihr öffentliches Engagement bereits während der Schulzeit. Als Oberschülerin, die auf den Abschluss lernte, rief sie eine Wandzeitung ins Leben und versuchte, in der örtlichen Zeitung einen Artikel zu veröffentlichen. Darin forderte sie die britische Direktorin ihrer Schule auf, den Mädchen das gleiche Curriculum – und damit die gleichen Studienchancen – wie den Jungen einzuräumen. Ibn Rushd hat sich ausdrücklich für gleiche Bildung von Männern und Frauen ausgesprochen. Er hatte dabei natürlich nicht den präzisen Fall vor Augen, um den es Fatima Ibrahim ging: Die Direktorin der einzigen weiterführenden Mädchenschule des Sudan hatte ausgerechnet den Naturwissenschaftsunterricht vom Lehrplan genommen und durch Hauswirtschaft und Nähen ersetzt. Damit nahm sie ihren Schülerinnen die Chance, eine Aufnahmeprüfung für das Studium der Medizin und naturwissenschaftlicher Fächer abzulegen. Dennoch entspricht der Protest der Mädchen gegen diese Veränderung zumindest dem Geist des großen Gelehrten.
Die Reaktion der Direktorin hingegen war, die Mädchen von der Schule zu verweisen. Ihre Begründung? Schwarze Frauen seien zum Studium nicht intelligent genug, und zudem sei es Aufgabe der Schule, gute Hausfrauen auszubilden. Nur die Organisation eines Streiks aller Schülerinnen und die darauffolgende Publizität der Angelegenheit halfen, die Interessen der Schülerinnen durchzusetzen.
Ich habe diesen Vorfall deshalb so ausführlich erzählt, weil er Licht auf eine Reihe von Themen wirft, die sowohl für Fatima Ibrahims weitere Laufbahn als auch für das schwierige Verhältnis westlicher und nichtwestlicher Frauenorganisationen von Bedeutung waren. So wird beispielsweise deutlich, dass das Thema der “Emanzipation muslimischer Frauen”, das heutzutage als Herzenswunsch westlicher Politik und als vermeintlich universeller Prüfstein der “Zivilisiertheit” von Muslimen formuliert, in der kolonialen Ära keineswegs im Zentrum stand. Hier ging es vielmehr um die Vermittlung von Idealen der Häuslichkeit, die sich in die viktorianische Epoche zurückverfolgen lassen und mit rassistischen Konnotationen verschränkt waren. Rechtlich hatten die Frauen während der Kolonialzeit keinen eigenen Status. Gleichzeitig war die Bildung und Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt natürlich auch lokal sehr umstritten. Aus einer konservativ sudanesischen Perspektive – und dies gilt mutatis mutandis natürlich auch für viele andere Länder – erschien die britische Direktorin und die Schule als ein strikt abzulehnender Export westlicher Emanzipationsmodelle. Es ist folglich kein Zufall, dass Verwestlichung und kulturell nonkonformes – im konkreten Fall unislamisches – Verhalten die typischen Argumentationsmuster gegen die Frauenbewegung werden sollten.
All dies zeigt, dass frühere naive, seitens westlicher Frauenorganisationen entwickelte Vorstellungen von universeller Schwesternschaft problematisch sind. Sie basieren zwar auf einer gemeinsamen Ablehnung patriarchaler Systeme und haben damit eine gemeinsame Basis, gleichzeitig bewegen sie sich aber in unterschiedlichen Kontexten, basieren auf unterschiedlichen, häufig widersprüchlichen Erfahrungen und sprechen unterschiedliche Gruppierungen an. Diese Reflektion erscheint mir ganz zentral, um zu verstehen, mit welchen äußeren Hemmnissen, aber auch, mit welchen Problemen der Selbstdefinition und Verortung arabische und afrikanische Frauenbewegungen (und nicht nur sie) zu kämpfen haben. Ich möchte ausdrücklich darauf verweisen, dass auch unsere eigenen westlichen Ziele und Vorstellungen einem solchen lokalen Kontext entstammen, das Problem ist häufig nur, dass wir uns dessen nicht bewusst sind und deshalb unsere Vorstellungen unhinterfragt universalisieren. Dem widerspricht keineswegs – und die sudanesische Frauenbewegung zeigt dies deutlich – dass es universale gemeinsame Ziele der Gleichberechtigung gibt, für die es sich gemeinsam einzustehen lohnt.
Aber lassen Sie uns zu Frau Ibrahim zurückkehren: Ihr politisches Engagement war sicherlich nicht nur das Ergebnis dieses einen Zwischenfalls, sondern auch der Sozialisation in einer außergewöhnlich bildungsbewussten Familie. Ihr Vater vertrat eine klar antikoloniale Position, beide Eltern diskutierten miteinander Politik, ihr Bruder war politisch aktiv. Mehr als alles andere jedoch trieb sie eine persönliche Erfahrung der Ungleichheit in die Politik: In der Familie ihrer Grosseltern lebte Umm Fadl al-Rahman, die sie lange für eine Verwandte hielt. Später erfuhr sie, dass es sich um eine Sklavin aus dem Südsudan handelte. “Die Entdeckung dieser Wahrheit”, so schreibt Fatima Ibrahim, “pflanzte in mir das schmerzliche Gefühl für die Härte des Sklavenhandels, und gegen Unterdrückung und Tyrannei im Allgemeinen, insbesondere, wenn sie sich gegen die Mitbürger aus dem Süden, aus den Nubabergen und Darfur richtet”. 1 Und in der Tat sollten wir Frau Ibrahim nicht nur als Frauenrechtlerin ehren, denn auch als Parlamentarierin hat sie sich schon zu Beginn der Auseinandersetzungen im Süden für die Gleichberechtigung der Sudanesen eingesetzt.
Nach dem Ende der Schulzeit wollte Frau Ibrahim Kunst studieren, was ihr Vater aber auf Druck eines Nachbarn ablehnte, weil es ein gemischtgeschlechtlicher Studiengang war. Daraufhin beschäftigte sie sich mit dem Journalismus. 1952 war sie eine der Mitbegründerinnen der Sudanesischen Frauenunion, die eine der größten arabischen Frauenorganisationen ihrer Zeit wurde und deren Leitung sie 1956 erstmalig übernahm.
Zentral für die Forderungen der Organisation war ein holistischer Ausgangspunkt, der die Gleichwertigkeit der Geschlechter, nicht ihren Kampf gegeneinander, zum Ausgangspunkt nahm. Ebenso wichtig war es, die eigene kulturelle Basis des Feminismus zu betonen und sich von westlichen Modellen abzugrenzen. Zentral, so formulierte es Frau Ibrahim immer wieder für die Frauenunion, war es, dass Frauen ihre politischen, ökonomischen und sozialen Rechte erhielten. Dazu gehörte die Möglichkeit zu arbeiten und die dafür notwendige Infrastruktur im Bereich der Kinderbetreuung, aber auch das Recht auf Scheidung, der Kampf gegen Kinder- und Vielehe, vor allem aber die Erringung politischer Teilhabe in Wahlen, um sich selbst vertreten zu können.
Frau Ibrahim legte großen Wert auf die Unabhängigkeit der Organisation von Parteien, um ihre Massenbasis für die Gewinnung von Frauenrechten nicht zu gefährden. Dennoch war sie selbst 1954, im Jahr der sudanesischen Unabhängigkeit, der Kommunistischen Partei beigetreten. Diese hatte 1946 die erste Frauenorganisation des Landes gegründet, sie trat für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein und war nicht durchgängig antireligiös, wie andere kommunistische Parteien. Um auch ein öffentliches Forum für Frauenfragen zu schaffen, gründete Frau Ibrahim 1955 die Zeitschrift Sawt al-mar’a. Durften Frauen überhaupt eigene Zeitschriften herausgeben? Erst nach der Intervention des Premierministers erhielt sie die Lizenz – mit der interessanten Auflage, keine politischen Themen anzuschneiden!
Der internationale Kontext für diese Arbeit war ermutigend: in vielen arabischen Ländern herrschte in den 1950er Jahren Aufbruchstimmung, Themen, die Frauen- und soziale Rechte anbelangten, hatten nach der Erlangung der Unabhängigkeit Konjunktur. Dabei fanden sie vor allem seitens der Kommunistischen, aber auch der sozialistisch orientierten Parteien des Nahen Ostens und Nordafrikas Unterstützung. Immer wieder versuchten die Regierungen, insbesondere nach den vielen Staatsstreichen der 1950er und 60er Jahre, Kontrolle über unabhängige Organisationen zu erringen. Die Entwicklungen im Sudan, die ich im Folgenden kurz skizzieren möchte, sind in dieser Hinsicht durchaus repräsentativ für die Region.
Der erste politische Kampf der Frauen im Sudan – jener für das Wahlrecht– scheiterte zunächst am Widerstand der Muslimbrüder. Jene warfen den Frauen, wie bereits angedeutet, Verwestlichung und antiislamisches Verhalten vor, jene konterten, indem sie sich ihrerseits auf Koran und Prophetenüberlieferungen beriefen, welche zugunsten der Frauen ausgelegt werden können. Diese Art der Argumentation sollte in den darauffolgenden Jahren auch in anderen Kontexten immer mehr erforderlich werden, wie Fatima Mernissi ausgeführt hat:
„[…] mehr als je zuvor erscheinen historische Argumente zentral für die Frage nach den Rechten der Frauen in muslimischen Theokratien. […] Fortschrittliche Menschen beiden Geschlechts in der muslimischen Welt wissen, dass in jenen Ländern, in denen Religion und Staat nicht getrennt sind, die einzige Waffe im Kampf für Menschenrechte im allgemeinen und für Frauenrechte im speziellen ist, politische Ziele mit der religiösen Geschichte zu begründen.”2
Interessanterweise scheint diese Argumentationslinie auch im Sudan Früchte getragen zu haben: Sogar Hassan al-Turabi, führender Muslimbruder und später zeitweilig wichtigster Kopf der Militärregierung unter Umar al-Bashir, argumentiert seit 1973 auf der Basis des Islam für eine vollständige Gleichberechtigung der Frauen. Allerdings zeigen sich gerade in seinem Fall eklatante Widersprüche zwischen derartiger Theorie und seiner autoritären politischen Praxis.
Die Übernahme der Macht durch eine Militärregierung 1958 trieb die Frauenbewegung in den Untergrund, auch die Zeitung wurde nach dem Abdruck von Karikaturen zeitweise verboten. Erst nach einer Revolte 1964 begann eine Periode der Liberalisierung, in der 1965 den Frauen das Wahlrecht zugesprochen wurde, zehn Jahre nach Ägypten, ein Jahr nach Iran, aber 9 Jahre vor Jordanien. Frau Ibrahim wurde 1965 zur ersten Abgeordneten des Sudan gewählt und errang 1968 einen wichtigen Erfolg, als die meisten Forderungen nach Rechten am Arbeitsplatz angenommen wurden. Nun erhielten sudanesische Frauen den Zugang zu einer Vielzahl von Berufen, ihnen stand gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu und sie erhielten drei Monate Mutterschutzurlaub. Kinderarbeit wurde verboten. Auch im Personenstandsrecht erreichten sie viel: Das Heiratsalter wurde erhöht, Ehen von der Zustimmung der Frau abhängig, Scheidungen durften nur vor Gericht ausgesprochen werden und waren mit Unterhaltsansprüchen und neuen sorgerechtlichen Regelungen verbunden, die Polygamie wurde eingeschränkt. Im arabischen Vergleich war die rechtliche Gleichstellung der Frauen mit den Männern damit kurzfristig sehr fortgeschritten, nicht zuletzt dank des Einsatzes von Fatima Ibrahim. Die Verleihung des Menschenrechtspreises der Vereinten Nationen an die Sudanesische Frauenvereinigung im Jahr 1993 war eine späte, aber überaus angemessene Würdigung dieser Leistungen.
In diese Periode der Öffnung und des politischen Erfolgs fiel auch Frau Ibrahims Ehe mit Shafiʿ Ahmad al-Schaykh, einem international bekannten Gewerkschaftsführer und Parteifreund. Ganz im Sinne des feministischen Slogans, dass das “Private” öffentlich sei, fand die Eheschließung unter weitestgehendem Verzicht auf Brautgeld und mit einer öffentlichen, aber sehr einfachen Feier statt. Die Konventionen des ostentativen Konsums wurden bewusst verletzt. Hohes Brautgeld wurde und wird bis heute immer wieder zu einem wichtigen Ehehindernis. Dies hat oft dramatische Konsequenzen in Gesellschaften, in denen eine Ehe die Voraussetzung für sexuelle Kontakte ist, ganz abgesehen von Abhängigkeitserwartungen, die diese Art des Austauschs mit sich bringen kann.
Numayris Staatsstreich 1969 beendete diese liberale Phase im Sudan. Nach einem anfänglichen Flirt mit der Kommunistischen Partei spaltete sich diese, auch die Frauenbewegung versuchte Numayri durch die Gründung einer eigenen Organisation unter staatliche Kontrolle zu bringen. Die unabhängigen Feministinnen wurden hingegen auch von ihm beschuldigt, westliche, unislamische Ideen zu propagieren. Viele der 1968 errungenen Rechte wurden zurückgenommen.
Infolge eines gescheiterten Coups wurden 1971 viele Mitglieder der Kommunistischen Partei und der Gewerkschaft, darunter auch Shafiʿ Ahmad al-Schaykh, verhaftet und hingerichtet. Fatima Ibrahim wurde für zweieinhalb Jahre unter Hausarrest gestellt. Nach ihrer Freilassung setzte sie ihre Arbeit im Untergrund fort. Als 1983 eine gemeinsame Regierung von Numayri und der Islamischen Front gebildet wurde, verschlechterte sich die Situation für die Frauen weiter. Erst nach der Entmachtung des Regimes 1985 schienen die Spielräume wieder zuzunehmen. Stark geschwächt durch die Spaltung unter Numayri, versuchten die Frauen einmal mehr, eine möglichst breite Koalition aufzubauen, um Gleichberechtigung und volle Teilhabe am politischen und sozialen Leben zu erreichen.
Die Machtübernahme durch die Nationale Islamische Front von Hasan al-Turabi und ‘Umar al-Bashir 1989 warf diese Bemühungen um einen demokratischen Sudan einmal mehr zurück. Frau Ibrahim wählte auf Drängen ihrer Familie nach neuen Repressionen das Londoner, später das amerikanische Exil. Auch hier war sie als Präsidentin der Internationalen Frauenunion weiter bemüht, auf die Probleme im Sudan und insbesondere die Menschenrechtssituation hinzuweisen.
Es ist typisch für ihr unablässiges Engagement, dass sie 2005 in den Sudan zurückkehrte, in den Spuren eines kleinen Stroms von Emigranten, die seit etwa 2000 die Öffnung des politischen Lebens nutzten. Frau Ibrahim setzt sich nun erneut als Abgeordnete für Menschen- und Frauenrechte im Sudan ein. Ich möchte Ihnen, verehrte Frau Ibrahim, alles Gute und vor allem viel Erfolg wünschen, denn davon hängt die Verwirklichung des enormen Potenzials Ihres Landes ab. Vor allem aber möchte ich Ihnen auch ganz persönlich zur Verleihung des Ibn Rushd Preises gratulieren, der die Bedeutung dieser Arbeit sowohl für den Sudan als auch symbolisch für die arabische Welt würdigt.
Prof. Dr. Ulrike Freitag
Curriculum Vitae
Persönliche Daten
24.2.1962 Geburt in Stuttgart, Bad Cannstatt. Familienstand: verheiratet, zwei Kinder
Beruflicher Werdegang
seit 1.10.2002 Direktorin, Zentrum Moderner Orient, Berlin, in Verbindung mit einer S-Professur Islamwissenschaft, FU-Berlin
31.1.2002 Habilitation im Fach Islamwissenschaften, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn.
Thema: Indian Ocean Migrants and State Formation in Hadhramaut (Leiden 2003).
10/2000-9/2001 Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Beurlaubung von SOAS).
10/1999-9/2000 Stipendiatin, Historisches Kolleg, München (Beurlaubung von SOAS).
1996/97 Einjähriges Forschungsfreijahr zur Forschung im Hadhramaut und Südostasien (Singapore, Java).
10/1993-9/2002 Hochschullehrerin (Lecturer) für die moderne Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens, Department of History, School of Oriental and African Studies, University of London.
1/1992-9/1993 Forschung über jemenitische Migration im Bereich des Indischen Ozeans (19./20. Jahrhundert) in London.
3/1991-12/1991 Wissenschaftliche Angestellte für außereuropäische Geschichte, Fern-Universität Hagen, Lehrstuhl Prof. Osterhammel.
Ausbildung
5.7.1991 Promotion ‚Syrische Geschichtsschreibung 1920 – 1990: Zwischen Wissenschaft und Politik‘ (Hamburg 1991), Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg.
1987-1991 Promotionsstudium (Geschichte, Islamwissenschaft: Arabisch-Türkisch, neuere deutsche Literaturwissenschaft) in Freiburg, Forschung über syrische Geschichtsschreibung 1920-1990. Mehrmonatige Forschungsaufenthalte in Damaskus 1987 und 1990.
6.2.1987 Magister Artium. Magisterarbeit über das französische Mandat in Syrien.
10/1985-2/1987 Studium der Geschichte, Islamwissenschaft: Arabisch-Türkisch und neueren deutschen Literaturwissenschaft in Freiburg.
10/1984-7/1985 Studium von Arabisch und Geschichte am Arabic Teaching Institute for Foreigners und an der Damascus University, Syrien.
10/1982-9/1984 Studium derselben Fächer an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität, Bonn. Zwischenprüfung.
4/1981-9/1982 Studium der Geschichte, Islamwissenschaften und neueren deutschen Literaturwissenschaft in Freiburg.
4.12.1980 Abitur, Theodor-Heuss Gymnasium, Göttingen.
Fremdsprachenkenntnisse: Englisch, Arabisch und Französisch fließend in Wort und Schrift, Türkisch, Osmanisch als Quellensprachen, Italienisch ausbaufähig.
Mitgliedschaften
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Vorderer Orient (DAVO)
Middle East Studies Association (MESA)
Deutsche Morgenländische Gesellschaft (DMG)
seit 2005 Advisory Board, Orient Institut der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Beirut
seit 2005 Selection Committee, Georg-Foster-Stipendien,
Alexander-von-Humboldt Stiftung
seit 2005 Co-Herausgeber: Journal of Global History, London
seit 2003 Co-Herausgeber: Geschichte und Gesellschaft
seit 2002 Herausgeber: ZMO Studien
seit 2001 Co-Herausgeber: SOAS/Routledge/Curzon Studies on the Middle East