Petition an die ägyptische Regierung gerichtet

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Kopie an den ägyptischen Generalstaatsanwalt

Sehr geehrter Herr Botschafter, wir möchten zur Anklage gegen Herrn Abd al-Karim Nabil Sulaiman Amer am 22.02.2007 vor einem ägyptischen Gericht Stellung nehmen. Dieses Gerichtsverfahren ist – auch nach der Meinung vieler anderer ägyptischer Intellektuelle – eine Verletzung des Grundsatzes der freien Meinungsäußerung, die hier über das Internet ausgeübt wird, ein Medium, auf das immer mehr junge und gebildete Leute heute zurückgreifen, da der freie Raum der Meinungsäußerung in ihrer Gesellschaft immer enger wird. Es mag schon vorkommen, dass einige Internet-User – nicht nur in Ägypten, sondern auch anderswo – bei ihrer Kritik an Politik und Gesellschaft die Grenzen der Sittlichkeit und des guten Benehmens überschreiten, jedoch wäre dies zu erwidern mit dem Dialog mit dem Anderen, der Urteilskraft der Vernunft und dem guten Benehmen, das dem ägyptischen Volke zu eigen ist, nicht mit einer Anklage der Generalstaatsanwaltschaft. Wir fordern, dass sich Ägypten auf die Seite der Meinungsfreiheit stellt, die der Grundstein für die Entwicklung der Gesellschaft und ihr Aufstieg ist. Der Ibn Rushd Fund for Freedom of Thought bittet den ägyptischen Staat und seiner Staatsanwaltschaft deshalb, durch Freilassung von Herrn Abd al-Karim Nabil Sulaiman Amer ein Zeichen für die langersehnte versprochene Freiheit der Meinungsäusserung zu setzen. Dr. Nabil Bushnaq Ibn Rushd Fund Berlin 17.02.2007

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